Der einfache Weg zur Baumfällung nach Maß
Jede Baumfällung ist je nach Gelände und Standort mit nicht zu unterschätzenden Herausforderungen verbunden. Die örtlichen Gegebenheiten entscheiden über den Umfang der Baumfälltätigkeit.
Baumschutzsatzung
Bitte Beachten Sie das mit der Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes zum 1. März 2021 eine Baumfällung im Gebiet der Stadt Plauen genehmigungspflichtig ist, wenn:
- Bäume deren Stammumfang in 1 m Höhe vom Erdboden mindestens 80 cm beträgt. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.
- Mehrstämmige Bäume, sofern mindestens zwei Einzelstämme in 1 m Höhe über dem Erdboden jeweils einen Umfang von mindestens 40 cm haben.
- Großsträucher, wenn sie eine Höhe oder einen Durchmesser von mindestens 4m aufweisen.
- Alleen und Baumreihen, die aus mindestens 10 Bäumen bestehen, deren Stammumfang in 1 m Höhe über dem Erdboden mindestens 30 cm beträgt.
Vom Schutzanspruch ausgenommen sind:
Bewirtschaftete Obstbäume und Bäume, Sträucher und Hecken in Kleingärten im Sinne von § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes.
Welche Kosten kommen auf Sie zu
Die Kosten einer Baumfällung können erst nach einer Einschätzung vor Ort bestimmt werden. Sie richten sich nach der Art der Baumfällung sowie der benötigten Technik.
Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder per E-Mail einen kostenlosen Termin vor Ort.
Telefon: 0151/17249417
E-Mail: info @ baumfaellung-plauen.de
Ich berate Sie gern.